Die Website dawum.de wird von mir seit 2016 als Freizeit-Projekt entwickelt, um Wahlumfragen zu Bundestagswahlen und Landtagswahlen übersichtlich und anschaulich darzustellen sowie automatisch auszuwerten. Zur Entstehung und den Hintergründen von dawum.de habe ich 2023 mit dem Jura-Onlinemagazin LTO ausführlicher gesprochen. Das Konzept und die Funktionen von dawum.de werden hier näher beschrieben.
Für mich war immer klar, dass dawum.de kostenlos und werbefrei bleiben wird - auch wenn ich meine Freizeit in den Betrieb und die Weiterentwicklung investiere sowie jährliche und monatliche Kosten habe. Ich freue mich daher über jede Person, der meine Website gefällt, sie anderen empfiehlt und die meine Arbeit wertschätzt. Wer sich darüber hinaus mit einer Spende bei mir bedanken möchte, kann dies regelmäßig über Liberapay oder einmalig über PayPal oder Wero (an ed.muwad@ofni) tun. Ich danke allen sehr, die mich künftig unterstützen möchten!
Nachfolgend mache ich transparent, wie man spenden kann, welche Ausgaben und Aufwände für dawum.de entstehen, wie ich Ihre Spenden verwende und mache eine Anmerkung zur steuerlichen Einordnung.
Ihre Spende wird für die oben beschriebenen regelmäßigen Kosten genutzt. Was darüber hinaus gehen sollte, verstehe ich als Dank für meine Arbeit am Betrieb und der Weiterentwicklung von dawum.de. Der Transparenz halber weise ich darauf hin, dass mit einer Spende keine unmittelbare Gegenleistung verbunden ist - es handelt sich um eine unentgeltliche Zuwendung.
Die Wünsche der Nutzerinnen und Nutzer von dawum.de habe ich stets im Blick. Ich bitte jedoch um Verständnis, dass meine eigenliche Arbeit, meine Gesundheit und mein notwendiger privater Ausgleich in der Freizeit im Zweifel Vorrang vor der Entwicklung neuer Funktionen auf dawum.de haben. Ich bemühe mich jedoch, die Weiterentwicklung von dawum.de voranzutreiben. Vielen Dank für alle freundlichen E-Mails, tollen Anpassungsvorschläge und die finanzielle Unterstützung durch Spenden.
Bei dawum.de handelt es sich ein Freizeit-Projekt einer Privat­person. Insofern findet § 52 AO in Hinblick auf die steuerliche Begünstigung gemeinnütziger Zwecke voraussichtlich keine Anwendung, da er nur für Körperschaften gilt. Deshalb gehe ich momentan davon aus, dass Spenden an dawum.de auch keine Sonderabgaben im Sinne des § 10b EStG sind.